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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. bekennt, daß er mit den in der Reichsstadt Mühlhausen ansässigen Juden wegen des anläßlich seiner Kaiserkrönung an ihn zu entrichtenden Dritten Pfennigs von all ihrem Gut eine Zahlung von 1000 fl. rh. vereinbart habe und daß Bürgermeister und Rat der Stadt an Stelle der Juden diese Summe entrichtet hätten, da diese nicht dazu in der Lage gewesen seien. Er spricht deshalb Bürgermeister und Rat von Mühlhausen von der Klage des Kammerprokurator-Fiskals wegen ihrer ungerechtfertigten Besteuerung der Juden los und erlaubt ihnen, die genannte Summe innerhalb der nächsten fünf Jahren von den Juden wider inczebringen. K. F. befiehlt ihnen, den Juden nach Zahlung der 1000 fl. den ksl. Quittungsbrief1 unverzüglich auszuhändigen und jene wegen der besagten Geldsumme nicht weiter zu beschweren.

Originaldatierung:
An montag nach dem heiligen Ostertag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. Vlricus Weltzli. - KVv: Rta (Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im StadtA Mühlhausen (Sign. 1-0, Urkunden n. 980), Perg., rotes S 18 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 16 rücks. eingedrückt an Ps.

Vgl. H. 10 n. 104.

Reg.: Chmel n. 3179.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 110.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 109, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-04-22_1_0_13_10_0_13069_109
(Abgerufen am 19.04.2024).