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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. befiehlt Johann Gardenwech, der sich Freigraf der Freigrafschaft zu Limburg1, Wilhelm von der Sunger, der sich Freigraf der Grafschaft zu Dortmund und Waltrop, Winolt Paskental, der sich Freigraf zu Brackel und Bentheim, und Johann von Valbrecht (Salbrecht), der sich Freigraf zu Lüdenscheid in dem Suderlande nennt, unter Hinweis auf die von Hz. Wilhelm (III.) von Sachsen vorgebrachte Klage über die Behelligung durch Westfälische Gerichte2 bei der in der Reformatio3 festgesetzten Strafe, unverzüglich nach Erhalt dieses Schreibens ihre widerrechtlichen Ladungen und Prozesse abzustellen, die Kläger wegen ihrer Ansprüche an ihn zu verweisen und in der Angelegenheit nicht weiter zu prozessieren. K. F. lädt sie andernfalls auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes oder den nächstfolgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung und bestimmt, daß auch im Falle ihrer Abwesenheit auf Forderung der Gegenpartei verhandelt werden soll.

Originaldatierung:
Am vierden tage aprilis (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ernest(u)s Breitembach (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch auf Pap., mit aufgedr. S. - Kop.: Vidimus der Gff. Botho von Stolberg, Heinrich XXVI. von Schwarzburg-Arnstadt-Sondershausen, Günther (II.) von Mansfeld, Heinrich und Ernst IV. von Hohnstein-Klettenberg, Johann von Beichlingen sowie Bruns, Edler von Querfurt, Hans' von Schlotheim und Fritz' von Herda vom 2. Juni 1454 im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. A n. 23, Bl. 60), Perg., die an Ps. anh. SS Bothos von Stolberg, Heinrichs von Schwarzburg, Ernsts von Hohnstein und Hans' von Schlotheim sind ab und verloren.

Druck: Müller, Reichstagstheatrum 2 S. 496f.

Anmerkungen

  1. 1Hohenlimburg.
  2. 2Vgl. H. 10 n. 106. Bei den Räten Wilhelms werden zusätzlich Klaus Hochheim und Fritz Horn und bei den Städten Jena erwähnt, das allerdings nicht in Franken lag.
  3. 3Vgl. H. 10 n. 27.

Registereinträge

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 107, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-04-04_2_0_13_10_0_13067_107
(Abgerufen am 19.03.2024).