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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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K. F. setzt Bartholomeus von Bibra davon in Kenntnis, daß sich Hz. Wilhelm (III.) von Sachsen über die auf Bartholomeus' Klage hin erfolgte Behelligung seiner Amtleute, Räte und Diener, namentlich Erbmarschall Konrad von Pappenheim, Bernhard von Kochberg, Eckart Schott, Asmus und Wilhelm von Eberstein, Balthasar Schiding und Fritz von Hessen, sowie der Räte und Bürger seiner Städte zu Franken, namentlich Coburg, Königsberg, Hildburghausen und Eisfeld, durch Wilhelm von der Sunger, der sich Freigraf der Grafschaft zu Dortmund und Waltrop, und durch Johann Gardenwech, der sich Freigraf der Freigrafschaft zu Limburg schreibt, beklagt und sich erboten habe, den von Bartholomeus abgelehnten rechtlichen Austrag vor den zuständigen Gerichten nun vor dem Kaiser zu suchen. K. F. befiehlt ihm bei der in seiner Reformatio1 festgesetzten Strafe, unverzüglich nach Erhalt dieses Schreibens die widerrechtlichen Ladungen und Prozesse vor den Freigrafen oder anderen Gerichten abzustellen und dort nicht weiter zu prozessieren sowie sich eeren und rechtens vor uns benugen zu lassen, was er ihm gegen Wilhelm auf entsprechendes Begehren gestatten will. Er lädt ihn andernfalls zugleich auf den 45. Tag nach Erhalt dieses Briefes oder den nächstfolgenden Gerichtstag peremptorisch vor sich zu rechtlicher Verantwortung und bestimmt, daß auch im Falle von Bartholomeus' Abwesenheit auf Forderung der Gegenpartei verhandelt werden soll.

Originaldatierung:
Am vierden tag aprilis (nach Kop.).
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.i.c. Ernestus Breitembach (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch auf Pap., mit aufgedr. S. - Kop.: Vidimus der Gff. Botho von Stolberg, Heinrich XXVI. von Schwarzburg-Arnstadt-Sondershausen, Günther (II.) von Mansfeld, Heinrich und Ernst IV. von Hohnstein-Klettenberg, Johann von Beichlingen sowie Bruns, Edler von Querfurt, Hans' von Schlotheim und Fritz' von Herda vom 2. Juni 1454 im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. A n. 23, Bl. 56), Pap., die vorn aufgedrückten wachsfarbenen SS Bothos von Stolberg, Heinrichs von Schwarzburg, Ernsts von Hohnstein und Hans' von Schlotheim sind zerstört. - Abschrift des Vidimus ebd. (Sign. StA, F n. 434, fol. 20r-21r), Pap. (17. Jh.).

Druck: Müller, Reichstagstheatrum 2 S. 497f. Lit.: Bibra, Beiträge S. 191-199; Müller, Reichstagstheatrum 2 S. 492-509.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 27.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 106, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1454-04-04_1_0_13_10_0_13066_106
(Abgerufen am 19.03.2024).