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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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Kg. F. teilt seinem Schwager Hz. Wilhelm (III.) von Sachsen unter Hinweis auf sein vorheriges Schreiben1 mit, er habe mit den Bürgern zu Wien verabredet, daß sie ihm die 5000 fl. leihen, und ihnen deshalb einen Geldbrief gegeben, worauf ihm dessen Hofmeister Konrad von Pappenheim eine Quittung ausgestellt habe. Die Summe konnte nicht überantwortet werden, weil Ulrich von Eytzing sich geweigert habe, den Wienern das Geld zu leihen. Er bittet ihn, den Verzug gütlich zur Kenntnis zu nehmen und auf die Bezahlung des Heiratsgeldes bis zu seiner Rückkehr aus Rom zu warten.

Originaldatierung:
An suntag vor sannd Merten tag.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.i.c. - KVv: Dem hochgebornen Wilhalmen, hertzogen ze Sachsen, lanndgraven in Doringen und marggraven ze Meissen, unserm lieben swager und fursten (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. D n. 17, Bl. 208), Pap., rotes S 11 rücks. aufgedrückt.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 93.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 94, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1451-11-07_1_0_13_10_0_13054_94
(Abgerufen am 19.04.2024).