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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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Kg. F. gewährt Gf. Heinrich (XXVI.) von Schwarzburg-Arnstadt-Sondershausen auf dessen Bitte und wegen redlich ursach, durch welche jener verhindert ist, persönlich vor ihm zu erscheinen, zwei Jahre Aufschub zum Empfang der nach dem Tod Gf. Günthers (XXXII.) von Schwarzburg (-Wachsenburg) erblich an ihn gefallenen Reichslehen Schloß Schwarzburg und Stadt Königsee1 mit ihren Zugehörungen und unbeschadet Heinrichs Rechten an diesen Lehen. Er bestimmt, daß Heinrich innerhalb dieser Zeit vor ihm persönlich erscheinen soll, um die Lehen zu empfangen und ihm dafür zu huldigen und zu schwören. Kg. F. gewährt ihm außerdem im Namen seines Vetters Kg. Ladislaus von Ungarn und Böhmen solange Aufschub zum Empfang der von der Krone Böhmen zu Lehen gehenden, an Heinrich nach dem Tod seines Vaters Gf. Heinrich (XXIV.) erblich gefallenen Stadt Rudolstadt mit ihren Zugehörungen2, bis Ladislaus zu seinen verstentlichen Jahren gekommen ist und er (Heinrich XXVI.) von jenem die Lehen selbst empfangen kann3, ebenfalls unbeschadet dessen Rechten an dem Lehen.

Originaldatierung:
An dem funftzehenden tag des monads aprill.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Michahel de Pfullendorf.

Überlieferung/Literatur

Org. im Thür. StA Rudolstadt (Sign. Archivum Commune n. 356), Perg., rotes S 11 rücks. aufgedrückt (zerstört). - Kop.: Abschrift ebd., Kopialbuch n. 1, fol. 110r-111r, Pap. (17. Jh.). - Zwei Abschriften ebd., Kopialbuch n. 27, fol. 1r-2r bzw. Geheimes Archiv, A VIII 6b n. 1 Bd. 1, n. 58, beide Pap. (18. Jh.).

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 13.
  2. 2Vgl. H. 10 n. 50.
  3. 3König Ladislaus stellte diesen Lehnsbrief am 10. Januar 1453 für Gf. Heinrich XXVI. von Schwarzburg aus, Org. im Thür. StA Rudolstadt (Sign. Archivum Commune n. 361).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 85, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1450-04-15_1_0_13_10_0_13045_85
(Abgerufen am 29.03.2024).