Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

Sie sehen den Datensatz 81 von insgesamt 593.

Kg. F. teilt seinem Schwager Hz. Wilhelm (III.) von Sachsen mit, dessen zu ihm wegen des Heiratsgeldes entsandter Hofmeister Konrad, (Erb-) Marschall von Pappenheim, habe ihm den Heiratsbrief1, den Wilhelm seiner Gemahlin, uns(e)r lieben muemen, ausgestellt hätte, eine Quittung und uns(er)n geltbrief gegen dem bemelt(e)n heyratgelt übergeben. Er sei der Meinung, daß die besagte muem, er selbst, sein Vetter Kg. Ladislaus und unser erben nicht, wie sich Wilhelm und dessen Bruder, der ksl. Schwager Kf. Friedrich (II.), gen uns verschriben hätten, genügend versorgt sei, und habe deshalb etliche gebreche(n) auf einem mitgesandten Zettel2 vermerkt. Kg. F. übersendet ihm, um keinen Verzug in der Angelegenheit aufkommen zu lassen, außerdem zwei notteln des Heiratsbriefes und eines widerfallbriefs3, die er auf das gelimphleichist und kurtzist habe abfassen lassen, und gebietet ihm, nach diesen noteln zwei Briefe, besiegelt mit den Siegeln Hz. Wilhelms und Kf. Friedrichs4, und, laut der im Besitz Wilhelms befindlichen notteln5, einen vertzetchbrief seiner muemen, besiegelt mit deren Siegel sowie den Siegeln Hz. Wilhelms, Kf. Friedrichs und von zwei oder drei Zeugen6, zusammen mit den genannten besiegelten Zetteln und pergamentenen, mit anhangenden Siegeln ausgefertigten Huldigungsbriefen der Städte, Pfleger und Amtleute zuzuschicken und seine Gemahlin wegen ihrer Morgengabe gebührend zu versorgen. Wenn dies geschehen ist, wird er das noch ausstehende Heiratsgeld ohne Aufschub entrichten, was er ohne die angeführten Mängel gegenüber Wilhelms Hofmeister auch sofort getan hätte.

Originaldatierung:
An phintztag vor dem Pallmtag in (der) vast(e)n.
Kanzleivermerke:
KVr: C.d.r.i.c. - KVv: Dem hochgebornen Wilhalmen (...) römischen reichs ertzmarschalh(e)n, la (...) graven zu Meissen, unserm lieben (...)7 (Adresse, Blattmitte).

Überlieferung/Literatur

Org. im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. D n. 17, Bl. 157), Pap. (beschädigt, mit Textverlust), rotes S 12 als Verschluß rücks. aufgedrückt (Spuren). - Kop.: Abschrift ebd., fol. 159r, Pap. (15. Jh.).

Vgl. H. 10 n. 73 u. n. 93.

Anmerkungen

  1. 1Vom 6. Januar 1449, vgl. Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. D n. 17, Bl. 132).
  2. 2Ebd., Bl. 158. Kg. F. monierte u. a., daß die Summe des Heiratsgeldes ebenso wenig genannt wurde wie der Widerfallbrief für Anna, daß die Huldigungsbriefe der verschriebenen Orte nur auf Papier ausgestellt wurden, daß das Siegel Kf. Friedrichs von Sachsen fehlte und daß die Summe in dem Quittungsbrief eine Rasur aufwies.
  3. 3Ebd., fol. 141r-142r bzw. fol. 135r-136r.
  4. 4Diese wurden am 11. Mai 1449 ausgestellt, vgl. ebd, Bl. 154 und 178f. bzw. Bl. 175-177.
  5. 5Ebd., fol. 149r-v.
  6. 6Dieser Brief wurde ebenfalls am 11. Mai 1449 ausgestellt, vgl. ebd, Bl. 151 und 182f.
  7. 7Die in der ebenfalls teilweise zerstörten Adresse auftauchende Titulierung als Erzmarschall weicht von der üblichen Anrede ab. Sie war sonst Wilhelms älterem Bruder Kf. Friedrich II. vorbehalten.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 81, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1449-04-03_1_0_13_10_0_13041_81
(Abgerufen am 16.04.2024).