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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10

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Kg. F. teilt seinem Schwager Kf. Friedrich (II.) von Sachsenmit, Eb. Dietrich von Köln habe gegen Bürgermeister, Räte undGemeinde der Stadt Soest vor ihm mit recht erlanngt undervolgt, daß er (Kg. F.) über sie zunächst die Acht,1 und nach Jahr und Tag die Aberacht2 verhängt habe. Da sie sich auf keinen rechtlichen oder anderen redlichen Weg einlassen wollten, sondern sich in frevelen geturstikeit weiter widersetzten, hat er dem Eb. von Köln notturfftig executori und proceß an ihn und andere Kff. Fürsten etc. und Reichsuntertanen gegeben3, um die von Soest zum Gehorsam zu bringen. Er befiehlt ihm und gibt ihm Vollmacht, Eb. Dietrich auf dessen Erfordern gegen die besagten Ächter und Aberächter und ihre Anhänger zu helfen und gegen sie unser und des richs banir im Feld zu führen, jedoch mit solicher sicherhait und besorg, daß Kg. und Reich dabei keine Schmach erleiden.

Originaldatierung:
An sampstag vor sant Urbans tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r.

Überlieferung/Literatur

Org. im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Urkunden n. 82), Perg., rotes S 11 in wachsfarbener Schüssel mit rotem S 13 rücks. eingedrückt an Ps.

Reg.: Chmel n. 2217 (ohne Datum). Lit.: Hansen, Westfalen und Rheinland 1, bes. S. 17-42; Heimann, Böhmen und Burgund S. 127f. und S. 143-145.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. H. 10 n. 47.
  2. 2Vgl. H. 10 n. 57.
  3. 3Vgl. das gleiche Gebot an Kf. Ludwig IV. von der Pfalz bei Chmel n. 2216.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 10 n. 58, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1446-05-21_1_0_13_10_0_13018_58
(Abgerufen am 28.03.2024).