[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 10
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Kg. F. gebietet Bürgermeistern und Rat der Stadt Erfurt unter Hinweis auf sein kgl. Mandat1, den von ihnen jährlich mit der Einnahme der Judensteuer Beauftragten zu befehlen, das sie sulcher sach fleissig sein und nicht gestatten, daß seiner Kammer Kürzung geschehe.
- Originaldatierung:
- Am freitag des heiligen Kreucz (tag) (nach Kop.).
Überlieferung/Literatur
Org. noch nicht aufgetaucht, laut Kop. jedoch auf Pap. - Kop.: Abschrift
2im Thür. HStA Weimar (Sign. Ernestinisches Gesamtarchiv, Reg. G n. 356, fol. 77r), Pap. (15. Jh., beschädigt, mit Textverlust).
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 10 n. 38, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-09-14_2_0_13_10_0_12998_38
(Abgerufen am 25.04.2024).