Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 1

Sie sehen den Datensatz 128 von insgesamt 156.

K. F. schreibt Abt Johann von Kempten, daß im Streit zwischen diesem und der Stadt1 - dazu erging bereits ein Urteil der Stadt Ulm - die Stadt Kempten an ihn (Friedrich) appelliert habe, da der Abt aufgrund einer Urkunde K. Karls IV. dem Reich Nachteil und Schaden bringe2. Er (Friedrich) nimmt die Appellation an und ladet den Abt mit dreimaliger, mit je fünfzehn Tagen befristeter Ladung peremptorie zum nächsten Gerichtstag und hebt alle bis jetzt ergangenen Urteile und Abmachungen auf.

Originaldatierung:
Am neünten tag des monats may.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Kopialbuch 16. Jh. im BayHStA (Sign. RL Kempten 3) S. 425-430, Pap.

Anmerkungen

  1. 1Zwischen Kloster und Stadt Kempten gab es Streit wegen des Gutes Almaig und wegen des Stadtammannamtes. Vgl. oben H. 1 n. 121, n. 122 und n. 123. ln beiden Fällen wurde Ulm beauftragt, ein Urteil zu fällen. Das geht aus dem Brief des K. F. v. 1485 Februar 3 - vgl. oben H. 1 n. 123 - hervor und einem Schreiben des K. F. v. 1485 Februar 4 - Ermächtigung im Streit wegen des Ammannamts zu entscheiden; Org. im Stadtarchiv Ulm. Aus unserer Ladung v. 1486 geht nicht hervor, welcher der beiden Prozesse weitergeführt wird. Die späteren Entscheidungen des K. F. lassen allerdings vermuten - vgl. unten H. 1 n. 138 und n. 139 -, daß der Streit um das Ammannamt weiterging.
  2. 2Karl IV. hat mehrmals zugunsten der Abtei entschieden; vgl. RI VIII n. 1595, 1607, 3685. Es ist nicht zu erkennen, welche dieser Urkunden vorgelegt wurde.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 1 n. 128, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-05-09_1_0_13_1_0_9100_128
(Abgerufen am 19.04.2024).