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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 1

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K. F. ermächtigt den Fiskalkammerprokurator Johann Kellner, die Gebühren für den Prozeß, den er gegen die Stadt Lindau auf Klage des Jakob Mettelin {Mötteli} geführt hat1, und darüber hinaus wegen seiner Dienste für das Reich und Haus Österreich in diesem und in anderen Prozessen weitere zweitausend Rheinische Gulden aus Gerichtsgefällen des Kammergerichts oder, wie ihm das am pesten füget, einzutreiben2.

Originaldatierung:
Am zwelfften tag des monets decembris.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i.p. - KVv: Rta Mathias Wurm (Blattmitte), Fiscal (rechter Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA (Sign. RU Lindau n. 828), Perg., S 18 mit wachsfarbenem S 16 an Ps.

Reg.: Chmel n. 7715; Würdinger, Urkunden-Auszüge Lindau S. 80.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. oben die Urkunde v. 1484 Juni 1 (H. 1 n. 114).
  2. 2Der Text ist nicht ganz klar; er könnte - und so versteht es auch Chmel- ausdrücken wollen, daß die gesamte Kellner zustehende Summe aus dem der Stadt Lindau aufzuerlegenden Pönale entnommen werden soll. Der oben zitierte Nebensatz könnte aber auch andere Deutungen zulassen.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 1 n. 117, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1484-12-12_1_0_13_1_0_9089_117
(Abgerufen am 28.03.2024).