[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 1
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K. F. verweist auf seinen an die Stadt Memmingen ergangenen Ladungsbrief1und die Klage seines Fiskalkammerprokuratoren2, tadelt die Stadt Memmingen, daß sie dennoch Bürgermeister und andere ehrbare Leute aus dem Geschlecht der Großen Zunft eigenmächtig ihrer Würden im Rat beraubt habe, und befiehlt abermals, gegen die Große Zunft nicht weiter vorzugehen.
- Originaldatierung:
- Sambstag nach unnser lieben Frawen tag assumpcionis.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.p.d.i. - KVv: Meminger fiscal (aus Kanzlei? oberer Rand). Der ander gebott brieve (aus Kanzlei? rechter Rand).
Überlieferung/Literatur
Org. im BayHStA (Sign. RU Memmingen n. 395), Pap., S 18 auf Rückseite aufgedrückt.
Anmerkungen
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 1 n. 97, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-08-17_1_0_13_1_0_9069_97
(Abgerufen am 23.04.2024).