[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 1
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K. F. erlaubt der Stadt Kaufbeuren, ihren Jahrmarkt, der bisher mit kaiserlicher Erlaubnis1 am St. Gallentag und den folgenden zwei Tagen abgehalten wurde, nunmehr zweimal abzuhalten, einmal am Montag und Dienstag vor Pfingsten und einmal am Tage vor St. Lienhart und am St. Lienhartstag, und befiehlt das Beachten dieses Privilegs bei einer Pön von fünfzig Mark Gold.
- Originaldatierung:
- Montag nach sand Mathias, des heiligen zwellfbottentag.
- Kanzleivermerke:
- KVr: A.m.d.i. Vdalricus episcopus Pat(aviensis) canc. - KVv: Rta Rudolfus Kaintzinger (Blattmitte).
Überlieferung/Literatur
Org. im BayHStA (Sign. RU Kaufbeuren n. 123), Perg., S 15 mit wachsfarbenem S 16 an purpurner Ss.
{Druck: Lünig, Reichsarchiv 13 S. 1259f. n. 15.}
Anmerkungen
- 1Der Hinweis ist ganz allgemein; es ist kein Privileg ausdrücklich benannt, aber auch keines bekannt geworden, das zitiert sein könnte.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] H. 1 n. 82, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1467-03-02_1_0_13_1_0_9054_82
(Abgerufen am 20.04.2024).