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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 1

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K. F. schreibt dem Hz. Ludwig (IX.) von Bayern von der Klage der Stadt Nördlingen, daß Ludwig etliche, die iren und die in zu versprechen steen, gefangengenommen, mißhandelt, ihre Habe abgenommen habe und sie noch immer im Gefängnis halte, obwohl Nördlingen die Freilassung gefordert und angeboten habe, wegen des Streites vor das kaiserliche Gericht zu kommen. Da Nördlingen zum Reich gehört, befiehlt er (F.), die Gefangenen unentgeltlich freizulassen, gegen sie nichts zu unternehmen, und verspricht, einer Klage gegen die von Nördlingen stattzugeben.

Originaldatierung:
Am zehennden tag des monads juny.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.i. - Empfängervermerk (Rückseite): Presentatum Lanndshut am sambstag nach Petri und Pauli apostolorum (= 1464 Juni 30) (Blattmitte) (15. Jh.).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA (Sign. PfN U Reichsstädte n. 76), Pap., S 18 auf Rückseite aufgedrückt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 1 n. 75, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-06-10_1_0_13_1_0_9047_75
(Abgerufen am 19.04.2024).