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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 1

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K. F. schreibt Gf. Ulrich von Oettingen, Gf. Ulrich von Montfort habe mitgeteilt, er hätte mit der Stadt Lindau Streit bekommen, weshalb sich beide Parteien auf die Stadt Konstanz als Richter geeinigt hätten; im Laufe dieses Verfahrens habe Gf. Ulrich von Montfort den Kaiser angerufen1. Dieser befiehlt daher dem Gf. Ulrich von Oettingen, beide Parteien vorzuladen, zu verhören und einen Spruch zu fällen; wenn einer die Aussage verweigere, solle er bey pillichen und zimlichen penen des rechten zur Aussage gezwungen werden; auch soll der Prozeß bei Nichterscheinen eines Teils weitergeführt werden.

Originaldatierung:
Am achtenden tag des monades apprillis.

Überlieferung/Literatur

Kop.: Vidimus des Gf. Ulrich von Oettingen v. 1464 Mai 27 im BayHStA (Sign. RU Lindau n. 644), Pap.

Anmerkungen

  1. 1Der Text ist unklar und verrät nicht, wie weit der Prozeß in Konstanz voranging.

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 1 n. 74, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1464-04-08_1_0_13_1_0_9046_74
(Abgerufen am 16.04.2024).