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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 1

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K. F. erinnert die Stadt Kaufbeuren, daß er vormals brieflich geboten habe1, die gewöhnliche Stadtsteuer und Gerechtigkeit, die jährlich an die kaiserliche Kammer zu entrichten ist, zu geben, das aber biszher noch nit beschehen ist, befiehlt, die Stadtsteuer und Gerechtigkeit Mgf. Albrecht von Brandenburg, Burggf. zu Nürnberg, zu bezahlen, und verspricht, wenn sie (Stadt Kaufbeuren) das getan hat, mit kaiserlichen Briefen zu quittieren.

Originaldatierung:
Freytag nach sannd Martins tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.p.d.i. Vlricus Weltzli canc. - KVv: Rta Vrbanus Rewter (Blattmitte), Kauffbeurn (rechter Rand).

Überlieferung/Literatur

Org. im BayHStA (Sign. PfN U Reichsstädte n. 61), Perg., S (abgefallen und verloren) an Ps.

Anmerkungen

  1. 1Es ist bis jetzt kein Brief bekannt geworden, auf den hier hingewiesen sein könnte. Die Bemerkung ist so allgemein, daß daraus kein Schreiben erschlossen werden kann.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 1 n. 64, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1461-11-13_6_0_13_1_0_9036_64
(Abgerufen am 28.03.2024).