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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] H. 1

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Kg. F. schreibt allen Reichsuntertanen, daß Anshelm von Yberg gegen die Reichsstädte Ulm, Memmingen, Donauwörth, Dinkelsbühl, Nördlingen, Bopfingen, Leutkirch, (Schwäbisch-)Gmünd, Kaufbeuren, Rothenburg ob der Tauber, Kempten, Giengen und Aalen beim Landgericht des Burggrafentums Nürnberg Klage erhoben habe, vor das sie aber nicht gehören. Die Städte hätten rechtzeitig an ihn (Friedrich) als obersten Richter appelliert. Er (Friedrich) habe darauf dem Bartholomäus Truchseß von Pommersfelden, Landrichter und Urteilsprecher des Landgerichts des Burggrafentums Nürnberg, befohlen, die Sache an den König zu überweisen und nicht mehr zu richten1. Nun erheben die Städte Beschwerde, daß sie weiter von demLandrichter mit Anleitungen, Urteilen und Achtbriefen beschwert werden2. Da er (Friedrich) als römischer König und oberster Richter jeglichen bi glich und recht hanthaben müsse, befiehlt er allen Reichsuntertanen, die vom Landgericht erlassenen Anleitungen, Urteilbriefe und Achtbriefe gegen die oben genannten Reichsstädte nicht zu beachten, hebt alle Prozesse, Urteile, Anleitungen und Achtbriefe auf und befiehlt, die Angehörigen der genannten Reichsstädte sicher, frei und ungehindert ziehen zu lassen. Jede inrede sei an ihn (Friedrich) zu bringen.

Originaldatierung:
Mentag nach unsers herren fronlichnams tag.
Kanzleivermerke:
KVr: A.m.d.r. Hermannus Hecht (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop.: Vidimus des Gf. Konrad von Kirchberg v. 1454 August 29 im BayHStA (Sign. RU Kempten n. 528), Perg.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. oben H. 1 n. 8.
  2. 2Vgl. dazu auch oben H. 1 n. 9.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] H. 1 n. 11, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1442-06-04_1_0_13_1_0_8983_11
(Abgerufen am 29.03.2024).