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[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] Suppl. 1

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Hzn. Maria weist Thibault Barradot, maistre de nostre chambre aux deniers und receveur der compte de nostre despence extraordinnaire, nach mündlichem Auftrag Maximilians an, Johann v. Bergen, Herrn zu Walhain (Wailhain), Rat und Kammerherr Maximilians, aus den Mitteln der despence extraordinnaire eine jährliche Pension in Höhe von 500 livres zu zahlen. Die Zahlungen sollen rückwirkend vom vergangenen 2. August an, als Maximilian im hôtel der Hzn. eine Ordonnanz zur Organisation von deren Haushalt (estat) erließ, zu zwei halbjährlichen Terminen je zur Hälfte bis auf Widerruf erfolgen. Es wird ferner bestimmt, daß die Pension, sei es im Falle des Todes oder des Amtsverzichts des Begünstigten oder aus anderen Gründen, an niemand anderen ausbezahlt werden darf. Mit dem ersten Zahlungstermin ist diese Verfügung, ein Vidimus mit authentischem Siegel oder eine durch einen der hzgl. Sekretäre oder einen Mitarbeiter der Rechenkammer kollationierte und unterzeichnete Kopie vorzulegen. Diese und jede weitere Zahlung hat der Begünstigte formgerecht zu quittieren. Die Zahlungen sind in den Rechnungen der genannten Kammer zu verzeichnen und von den Einkünften abzuziehen. Die Mitarbeiter der Kammer haben dieser Anweisung ohne Einwände Folge zu leisten,

Originaldatierung:
car ainsi nous plaist il. Le XXIIIe jour de janvier 1479.
Kanzleivermerke:
KVr: Par ma dame la duchesse; Luilier (nach Kop.).

Überlieferung/Literatur

Kop. im AGR/AR Brüssel (Sign. Mss. div. 23B, f. 229v-230r) (16. Jh.); franz.

Anmerkungen

  1. *Bei dieser Datierung wurde der in den burgundischen Niederlanden übliche Osterstil auf das moderne Datum umgerechnet.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI XIII] Suppl. 1 n. 91, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1480-01-23_1_0_13_0_2_91_91
(Abgerufen am 29.03.2024).