[RI XIII] Friedrich III. (1440-1493) - [RI XIII] Suppl. 1
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Hz. M. und Maria treffen nach Beratung im Großen Rat und Zustimmung der wethouder [der Stadt Mecheln] eine Entscheidung bezüglich der Urteile des städtischen Schöffengerichts zu Erbrenten unter sechs und Leibrenten unter zwölf Gulden.
- Originaldatierung:
- 18 januarij 14792
Überlieferung/Literatur
Archivreg. im AGR/AR Brüssel (Sign. Mss. div. 1257, o. F. (mod. Pag.: 51), n. 155) (17./18. Jh.); nl.; in einem wohl in Mecheln angelegten Inventar mit dem Titel: „Inventaris van de privilegien, munimenten, brieven, vonnissen ende bescheiden der stadt ende provincie van Mechelen“, mit Einträgen von 1301 bis 1628, sowie Nachträgen bis 1746.
Anmerkungen
- *Bei dieser Datierung wurde der in den burgundischen Niederlanden übliche Osterstil auf das moderne Datum umgerechnet.
- 1Unter dem Text folgt die Eintragung 18 januarij gecotteert. Zu diesem Termin wurde also der schriftliche Nachweis über die Entscheidung verzeichnet.
- 2Zum gleichen Datum folgt noch eine Reihe weiterer Einträge, deren Inhalt jedoch so knapp angedeutet wird, daß sie nicht zuverlässig regestiert werden können.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
[RI XIII] Suppl. 1 n. 90, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1480-01-18_1_0_13_0_2_90_90
(Abgerufen am 29.03.2024).