Chmel, Regesta Friderici
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bestätigt der Stadt Ahe (Aach) die Freyheit, dass sie, so weit ihre Zwing und Bann reichen, Geboth und Verboth thun und alle Rechte haben mag, wie die Stadt Mengen, und verleiht ihr die Gnade, in ihren Zwingen und Bannen Steinbrüche zu gebrauchen und an dem Wasser Ahe auf ihren Gründen eine oder mehrere Mühlen zu bauen.
Überlieferung/Literatur
W. 46.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
Chmel n. 8932, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-04-17_2_0_13_0_0_8931_8932
(Abgerufen am 19.04.2024).