Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

Chmel, Regesta Friderici

Sie sehen den Datensatz 8904 von insgesamt 8972.

gibt dem Wilhelm dem jüngern, Landgrafen zu Hessen, die Freyheit, dass er und seine Erben nur vor den Kaiser und dessen Nachkommen am Reiche, ihre Vögte, Landrichter, Richter, Diener, Gerichte und Gemeinden vor Sie und ihre Räthe, ihre einzelnen Unterthanen aber vor die Gerichte, darin sie gesessen sind, geladen etc. werden sollen.

Überlieferung/Literatur

W. 47.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8902, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1493-01-25_3_0_13_0_0_8901_8902
(Abgerufen am 25.04.2024).