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Chmel, Regesta Friderici

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befiehlt dem Gotthard von Starhemberg, seinem Hauptmann, den Prälaten, Adelichen und Städten, Märkten und kaiserl. Urbarleuten im Lande ob der Enns, da Ihm der General-Schätzmeister seines Sohnes des Röm. Königs, Symon Hungerspacher, berichtet habe, wie die Anschläge zur Bezahlung der Dienstleute desselben Königs nicht erklecklich seyen und dass der König ihn auf die Ausstände der Anschläge des Quatembergelds, die noch unbezahlt ausstehen, verwiesen habe, diese Ausstände den dazu verordneten Einnehmern zu bezahlen ("welh aber das nicht tun, haben wir dem benanten unserm haubtmann bevolhen und vergunt die dinstlewt auf derselben lewt und güter mit pfanntung irs guts gelegen oder in dieselben güter für solh schuld mitzugeben und innhaben ze lassen").

Überlieferung/Literatur

Archiv zu Riedeck.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8866, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-11-12_1_0_13_0_0_8865_8866
(Abgerufen am 16.04.2024).