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Chmel, Regesta Friderici

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erlaubt, dass Adolph und Magnus, Gebrüder, Fürsten zu Anhalt, Grafen zu Askanien (deren erster aus Mangel genügsamen fürstlichen Einkommens sich in den geistlichen Stand begeben und Magnus es vielleicht auch thun möchte) die Rechte, Nutzen und Gülten, so viel deren ihres Theils an dem Fürstenthum Anhalt und der Grafschaft Askanien, von weil. Adolphen, ihrem Vater, erblich auf sie gekommen oder ihnen künftig durch Erbschaft oder anders anfallen möchten, ihr Lebenlang einnehmen mögen und sie daran kein Recht, Statut, Gewohnheit etc. verhindern soll.

Überlieferung/Literatur

W. 23.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8862, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-10-24_4_0_13_0_0_8861_8862
(Abgerufen am 28.03.2024).