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Chmel, Regesta Friderici

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gibt der Stadt Butspach (Butzbach) die Freyheit, dass Bürgermeister und Rath daselbst vor den Stadtrath zu Frankfurt, die Bürger aber vor das Stadtgericht zu Butspach und vor kein westphälisches noch anderes fremdes Gericht geladen werden sollen.

Überlieferung/Literatur

W. 26.S. {Eigenbrodt} Archiv für hessische Gesch. I. 427.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8857, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-10-21_1_0_13_0_0_8856_8857
(Abgerufen am 16.04.2024).