Chmel, Regesta Friderici
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gibt dem Marquard von Kunigseck und seinen Erben die Freyheit, dass sie zur Erhaltung der über die Iller bey ihrem Schlosse Marsteten gebauten Brücke, sammt dem alten Zoll von einem jeden Pferd, so Kaufmannsgut zieht oder trägt, einen Pfenning nehmen und den Bann über das Blut zu richten andern befehlen mögen, auch dass sie, ihre Diener, Hintersessen, Unterthanen und Zugehörigen vor kein westphälisches noch anderes fremdes Gericht geladen werden sollen.
Überlieferung/Literatur
W. 25.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
Chmel n. 8856, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-10-19_1_0_13_0_0_8855_8856
(Abgerufen am 24.04.2024).