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Chmel, Regesta Friderici

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bekennt, dass er die seinem Thürhüther Niclas Rynhard gegebene Erlaubniss vom Bürgermeister und Rath der Stadt Weil das ihnen verpfändete Schultheissenamt und Ungelt daselbst zu lösen, wieder abgethan, diese Aemter bey der Stadt Weil pfandweise gelassen und ihr zugesagt habe, dass Niemanden künftig gestattet werden solle, sie zu lösen, als nur zu kaiserl. und des Reichs Händen.

Überlieferung/Literatur

W. 27.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8844, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-09-22_1_0_13_0_0_8843_8844
(Abgerufen am 20.04.2024).