Chmel, Regesta Friderici
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befiehlt dem Reichshofrichter zu Rotweil, den Urtheilsprechern daselbst und dem Stadtrathe zu Basel und ihren Nachkommen, dass, wenn sie von dem Abte und Convent zu St. Blasien im Schwarzwald darum ersucht werden, sie alle Personen, die demselben Gotteshause zu St. Blasien an seinen Freyheiten, Lehenschaften und Gerechtigkeiten Eingriff thäten, rechtlich vor sich fordern und inbemeldtermassen procediren sollen.
Überlieferung/Literatur
W. 9.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
Chmel n. 8771, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1492-02-27_2_0_13_0_0_8770_8771
(Abgerufen am 24.04.2024).