Chmel, Regesta Friderici
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erklärt, dass die den Vettern Wilhelm und Georg Bienzenauer gegebene Erlaubniss, in ihrem zum Schlosse Kempnaten gehörigen Untergerichten und Vogteyen, Stock und Galgen aufzurichten, der Stadt Kaufbeuern an ihrem alten Herkommen, in diesen Gerichten und Vogteyen Uebelthäter gefänglich anzunehmen, in die Stadt Kaufbeuern zu führen und daselbst zu strafen, keinen Abbruch bringen soll.
Überlieferung/Literatur
V. 88.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
Chmel n. 8732, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-11-03_3_0_13_0_0_8731_8732
(Abgerufen am 29.03.2024).