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Chmel, Regesta Friderici

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erlässt ein Mandat, wodurch er die von Georg, Abt zu Rockenburg, Prämonst. Ord. im Augsburger Bisthum, mit Willen des päpstlichen Legaten gemachte Reformation desselben Gotteshauses und Zurückführung zur Regel des Ordens von Prämonstrat, bestätigt und verordnet, dass alle diesem Gotteshause incorporirte Pfarrkirchen, so bisher mit den Conventbrüdern besetzt gewesen, künftig mit Laypriestern versehen werden und ein jeder Abt in Monathsfrist nach Antritt seiner Würde einem Bischof zu Augsburg, oder einem Abt zu Ursperg, und ein jeder aufgenommene Conventsbruder seinem Abte den Eid schwören sollen, sich von dem Reiche durch Niemand abwendig machen zu lassen.

Überlieferung/Literatur

V. 85.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8712, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-09-15_1_0_13_0_0_8711_8712
(Abgerufen am 28.03.2024).