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Chmel, Regesta Friderici

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gibt dem Abt Gotthard zu St. Gallen und seinen Nachkommen die Freyheit, dass sie die vom Reiche lehens- und pfandweise ingehabten hohen Gerichte, nicht wie es bisher daselbst gewöhnlich gewesen, öffentlich, sondern bey verschlossener Thür halten lassen mögen.

Überlieferung/Literatur

V. 80.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8702, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1491-08-16_2_0_13_0_0_8701_8702
(Abgerufen am 25.04.2024).