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Chmel, Regesta Friderici

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annullirt ein Patent, dass man die von weil. Michael, Herrn zu Schwarzenberg mit weiland Ursula Frankengrünnerinn uneheliche gezeugten Brüder Wolf und Michael für Herrn zu Schwarzenberg nicht halten soll, auf die Vorstellung derselben Brüder und den urkundlichen Beweis, dass ihr Vater in seinem Testament dessen Hab und Gut getheilet und geordnet habe, dass sie Wolf und Michael, als seine ehelichen Söhne, das Schloss Steffensberg mit Zugehörung erben sollen, darain Michael, Herr zu Schwarzenberg, des gedachten weiland Michaels Sohn und Sigmund des jüngern, Herrn zu Schwarzenberg, Vater, für sich und seine Erben gewilligt habe, verordnet aber dagegen, dass dieselben Wolf und Michael sich Herren zu Schwartzenberg nennen, ihr Wapen, wie vor dem Patente, rühren, auf Tägen und Versammlungen etc. dafür gehalten und geehrt werden, auch das ihnen abgedrungene Schloss Steffensberg mit Zugehörung und andern ihren Gütern zu ihren Händen erfordern und bringen mögen und sollen.

Überlieferung/Literatur

V. 68.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8622, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-12-31_1_0_13_0_0_8621_8622
(Abgerufen am 29.03.2024).