Chmel, Regesta Friderici
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bestätigt dem Wilhelm von Bibra und seinen Vettern des Nahmens von Bibra, die Freyheiten, so zu dem diesem Geschlechte zustehenden Erbmarschallamt des Stiftes Würzburg gehörig sind, nebst Verleihung der Gnade, dass Niemand ohne Bewilligung derer von Bibra ihre Diener, Unterthanen und Hintersessen in Verspruch, Schutz und Schirm annehmen darf.
Überlieferung/Literatur
V. 22.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
Chmel n. 8508, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1490-01-12_1_0_13_0_0_8507_8508
(Abgerufen am 29.03.2024).