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Chmel, Regesta Friderici

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erlaubt und verordnet, dass sein Kammerprocurator-Fiscal Heinrich Martin in kaiserl. und Reichs-Geschäften einen oder mehrere Bothen aufnehmen, sie beeidigen und ihnen kaiserliche Briefe unter kaiserl. Büchse an die Ende, dahin sie lauten, zu verkünden und zu überantworten befehlen mag, welche Verkündigung und Ueberantwortung kräftig seyn und am kaiserl. Kammergerichte darauf procedirt und gehandelt werden soll.

Überlieferung/Literatur

V. 1.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8475, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1489-11-27_1_0_13_0_0_8474_8475
(Abgerufen am 19.04.2024).