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Chmel, Regesta Friderici

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schreibt denen vom Adel, seinen Pflegern und denen von den Städten im Lande ob der Enns, dass einige aus ihnen, welche wegen Gewaltthätigkeiten von dem Landeshauptmann Gotthard von Starhemberg vorgeladen worden sind, ihre Freyheiten oder Schub von Ihm, dem Kaiser, fürbringen und dadurch den Rechtsgang hindern; sie sollen diess künftig unterlassen, damit Er nicht genöthigt ist, diese Freyheiten aufzuheben. Der Landeshauptmann wird künftig gegen sie nach Rechten verfahren. Wer sich beschwert dünkt, kann appelliren.

Überlieferung/Literatur

Archiv zu Riedeck.Gedr. bey Kurz (II. 303).

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8401, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1489-03-30_2_0_13_0_0_8400_8401
(Abgerufen am 19.04.2024).