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Chmel, Regesta Friderici

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sagt der Stadt Schwäbisch Werd zu, dass er, wenn sie künftig wegen der Stadtsteuer und dem Ammanamtsgelde daselbst, so den Marschällen zu Bappenheim versetzt gewesen, nun hinfüro aber jährlich zu kaiserlichen Handen gereicht werden sollen, durch die gemeldten von Bappenheim oder Jemand andern angelangt würde, sie vertreten und schadlos halten werde.

Überlieferung/Literatur

T. 49.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8265, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-03-27_1_0_13_0_0_8264_8265
(Abgerufen am 28.03.2024).