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Chmel, Regesta Friderici

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befiehlt, dass, um dem häufigen Morden und andern Verbrechen, besonders um Grätz, Schranken zu setzen, der Magistrat und die Bürger von Grätz, wenn sie Verbrechern auch ausserhalb dieses Gerichtsbezirks, wo immer, und selbst in Freyungen (salva Guardia) besonders zu St. Veit am Aigen nachsetzen, dieselben ergreifen, nach Grätz führen und hier aburtheilen, hieran keineswegs gehindert werden sollen; doch sollen alle Freyungen für rechtschaffene Leute, die sich dahin flüchten, in ihrer vollen Kraft bleiben.

Überlieferung/Literatur

Wartinger, Priv. d. Stadt Grätz. N. 34. S. 47.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8215, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1488-01-23_2_0_13_0_0_8214_8215
(Abgerufen am 19.04.2024).