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Chmel, Regesta Friderici

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befiehlt dem Gotthard von Starhemberg, seinem Landeshauptmann ob der Enns, nachdem Er ihm früher geschrieben, er soll nicht zugeben, dass Jemand den Jörg Gewmann von der Pfarrkirche zu Guntzkirchen dringe oder ihn daran irre, die "Possession und Gewer" derselben Kirche in Seinem Nahmen einzunehmen und durch jemand Tauglichen bis auf Seinen weitern Befehl verwesen zu lassen, da Ihm berichtet worden sey, wie desselben Gewmann "widerpart" sich unterstehe, ihn von der besagten Kirche mit geistlichem Zwang zu dringen, was Er nicht zugeben könne, nachdem diese Widerparthey es mit seinen Feinden halte.

Überlieferung/Literatur

Archiv zu Riedeck.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 8053, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1487-06-05_1_0_13_0_0_8052_8053
(Abgerufen am 19.04.2024).