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Chmel, Regesta Friderici

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sagt in Betreff des Todes, den Anselm von Rosenberg im Schlosse Grasselszheim sich selbst angethan, wesshalb sein Hab und Gut, weil solcher Selbstmord im Reiche geschehen, dem Reiche heimgefallen, des sich aber weiland Gottfried, Bischof zu Würzburg unterzogen und er wie seine Nachkommen bisher inne gehabt und darum der Kaiser dem Bischof Rudolph zu Würzburg unter Pönen befohlen hat, solch Hab und Gut zu überantworten oder zu erstatten, darauf derselbe Bischof sich mit dem Kaiser gütlich vertragen und vollkommenes Genügen gethan hat, für sich und seine Nachkommen im Reiche den gedachten Bischof Rudolph seine Nachkommen, Stift und Capitel des obberührten Hab und Gutes, auch aller Sprüche und Forderungen mitsammt allen Pönen, Strafen und Bussen, quitt und los, und erklärt, dass dieser Vertrag des gemelten Bischofs ihm, seinen Nachkommen und dem Stift an ihrem Herkommen, sich eines Selbstmörders verlassenener Habe und Güter zu unterziehen und die einzunehmen, keinen Schaden bringen solle.

Überlieferung/Literatur

T. 149.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 7855, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-07-12_1_0_13_0_0_7854_7855
(Abgerufen am 19.03.2024).