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Chmel, Regesta Friderici

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K. Friedrich gibt dem Bischof Matthias von Seckau, seinem l. Fürsten und Rath, die Immunität von dem Provinzialgerichte in Steyermark, vor dem er weder in Person noch durch einen Vertreter zur Antwort zu stehen braucht, nur vor dem Hofgerichte sey er verpflichtet, Recht zu geben. Wenn er selbst vor irgend einem Gerichte einen Streit anhängig machen will, kann er es auch durch einen Procurator.

Überlieferung/Literatur

Angef. b. Fröhlich, Dipl. s. Duc. Styr. I. 360. N. LXXXVII.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 7832, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1486-04-05_1_0_13_0_0_7831_7832
(Abgerufen am 19.03.2024).