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Chmel, Regesta Friderici

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entscheidet nach gehaltener "Verhör" oder Commission, dass die von Steyer zur Zeit der dermahligen Kriegsläufe, alles Eisen, was daselbst im Innenberg gemacht wird, ohne Gefährde heben, bezahlen und es damit halten sollen, als von Alters Herkommen sey, wo sie das aber nicht thäten, und solch Eisen nicht vertreiben könnten, so sollen sie den Rad- und Hammermeistern oder ihren Abkaufern den Handel und "Fürfahrt" zu Steyer mit solchem Eisen gestatten. Aber nach den Kriegsläufen sollen die von Steyer, laut ihrer Freyheiten, das rohe und geschlagene Eisen alle Monathe heben, bezahlen und im übrigen bey dem alten Herkommen und Befreyungen bleiben.

Überlieferung/Literatur

Angef. Preuenhuber, 134.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 7617, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1483-06-18_1_0_13_0_0_7616_7617
(Abgerufen am 19.04.2024).