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Chmel, Regesta Friderici

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K. Friedrich erlaubt den Bewohnern der Murvorstadt von Grätz, die dortigen Häuser, Gärten und Andreaskirche, in einem ihnen beliebigen weiten Umfange mit Zäunen, Gräben und andern Befestigungsmitteln bis an die Mur herein einzufrieden, auch, insoferne es nothwendig ist, Gebäude und Gärten, welche dieser Befestigung hinderlich sind, wegzuschaffen; doch sollen innerhalb des eingefriedeten Platzes zwey grosse Zimmerplätze, wie sie der landesfürstliche Zimmermeister Lorenz auszeigen würde, vorbehalten werden. Zur Bestreitung dieser Befestigungskosten erlässt der Kaiser den innerhalb der neuen Festungswerke liegenden Häusern und Inwohnern durch die nächsten 10 Jahre alle Steuern; auch sollen sie von dem Weine, den sie während jener 10 Jahre in ihren Häusern ausschenken, kein Ungelt entrichten.

Überlieferung/Literatur

Wartinger, Priv. d. Stadt Grätz. N. 44. S. 71.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 7317, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-08-27_1_0_13_0_0_7316_7317
(Abgerufen am 25.09.2023).