Chmel, Regesta Friderici
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K. Friedrich bewilligt dem Hanns Süssenhaymer, seinem Kämmerer, diese 10000 Gulden, die inner Jahresfrist zurückgezahlt werden sollten, bey seinen Lebzeiten gar nicht zahlen zu dürfen. Stirbt er, ohne eheliche Söhne zu hinterlassen, sollen seine nächsten Freunde und Erben diese Summe entrichten, hinterlässt er eheliche Söhne, so dürfe diese nur 8000 Gulden zahlen, und zwar nach einem Jahre.
Überlieferung/Literatur
Geh. H.-Archiv. (Cod. N. 25.)
Registereinträge
- Graz (Steiermark), Stadt
- Süssenheim (Žusem, sö. Cilli/Celje, Slowenien), Herren von ~ (Süssenheimer)
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
Chmel n. 7296, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-06-17_1_0_13_0_0_7295_7296
(Abgerufen am 29.03.2024).