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Chmel, Regesta Friderici

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K. Friedrich erklärt, dass die von Appenzell ungeachtet gewisser von ihm erlangten Freyheiten, dem Gerichtszwange des österreichischen Landgerichts zu Rankwil, wie von Alters her, unterworfen bleiben sollen.

Überlieferung/Literatur

Geh. H.-Archiv.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 7290, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1479-06-05_1_0_13_0_0_7289_7290
(Abgerufen am 20.04.2024).