Chmel, Regesta Friderici
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gibt der Stadt Düren, auf Klage des Magistrats, wie ihre Leute und sie oft vor westphälische und andere Gerichte geladen würden, die Freyheit, dass die gemeine Stadt nur vor dem Reichsstuhl in der Stadt Achen, ihre Bürger vor dem Stadtgerichte beklagt werden können. Pön 60 Mark Goldes.
Überlieferung/Literatur
S. 109.
Registereinträge
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
Chmel n. 6825, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1474-01-11_1_0_13_0_0_6824_6825
(Abgerufen am 24.04.2024).