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Chmel, Regesta Friderici

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bestimmt, dass in dem Streite zwischen dem Reichserbmarschall Heinrich von Bappenheim und der Stadt Ulm, deren Diener früher seinen Sohn Christoph von Bappenheim und einen seiner Knechte auf der freyen Reichsstrasse angegriffen und getödtet hatten, worüber Er den Markgrafen Albrecht von Brandenburg zum Schiedsrichter gesetzt hatte, der aber in einem Remissbriefe die endliche Entscheidung wieder an Ihn geschoben hatte, beyde Theile fürderhin gegen einander nichts mehr zu fordern haben sollen.

Überlieferung/Literatur

S. 31.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 6428, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-08-20_1_0_13_0_0_6427_6428
(Abgerufen am 29.03.2024).