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Chmel, Regesta Friderici

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K. Friedrich verleiht der Stadt Basel auf ihre Bitte (durch Ritter Hanns von Bernfels vorgetragen) 2 Jahrmärkte, 14 Tage nach Pfingsten und 14 Tage vor Martini, und erlaubt ihr, während dieser Zeit, Aechtern und Aberächtern den Aufenthalt daselbst zu gestatten, mit den gewöhnlichen Freyheiten, wie andere nahmhafte Städte, nahmentlich Frankfurt und Nördlingen haben. Pön 60 Mark Goldes.

Überlieferung/Literatur

S. 8.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 6299, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-07-18_1_0_13_0_0_6298_6299
(Abgerufen am 29.03.2024).