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Chmel, Regesta Friderici

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Reichs-Abschied in Betreff des Türken-Zuges.

"Abschied oder Beschlusz, was in dem Reichstag anno 1471 zu Regenspurg bewilligt, oder vilmehr berathschlag worden."Art. 2.) 10000 Mann sollen gerüstet werden; 2500 zu Ross, 7500 zu Fuss. 3.) Sollen zu Grätz und andern Orten sich einfinden und gegen die Türken verwendet werden. 4.) Den Hauptmann ernennt der Kaiser. 5.) Sechs Räthe der Kaiser und die Reichsstände. 6.) Dieselben sind stets beym Hauptmann. 8.) Die Räthe ernennen einen andern Hauptmann, wenn der eine stirbt, oder einen Verweser, wenn er krank wird. 12.) Auf St. Jörgentag soll der gemeine Zug angehen. 13.) Wer nach der Zusammenkunft ohne Wissen und Willen heimgeht, ist meineidig und sein halbes Gut verloren. 14-21.) Fürsorge für Proviant und Unterhalt. 23.) Succurs im Nothfalle. 26.) Auch zur Wiedereroberung der unter türkischer Herrschaft stehenden Länder soll noch ein anderes Heer, welches auf 3 Jahre ausbleiben soll, ausgeschickt werden, und das soll von seiner Herrschaft mit Geld und Proviant versehen werden, im ersten Jahre für das 2. und im 2. für das 3. 32.) Es soll gemeiner Landfriede seyn. 33.) Alle Kriege inzwischen aufhören. 34.) Zieht der Kaiser in eigener Person ins Feld, sollen alle andern Könige und Fürsten eingeladen werden, damit das Heer stärker werde. 35.) Der Hauptmann soll dann schwören, alles ordentlich zu besorgen.

"- dass er auch keinen sturmb, streit, noch grossen schlacht mit auffgeworffenen panier gegen dem Türcken nit wolt fürnemen noch thuen, ohn unsers herrn keysers so er selbst mit zuge, an desselben rathdess mehrern theils verwilligung, die ihm dann alss hernach folget zugeben werden ..."Art. 36.) Alle Reichsfürsten, Reichsgrafen, die für Fürstengenossen gelten, sind Räthe, wenn sie wollen. 37.) Und in diesem Falle schwören. 39.) Ablass vom Papst oder Legaten und zwar plenarie remissionis. Opferstöcke in den Kirchen. 40.) "und so das beschicht so ist wol versehnlich es werde vast viel gelts von solcher Indulgenz gefallen." 42.) Der Cardinal soll das Kreuz predigen (Senensis). 43.) und dazu sollen nach 2 Monathen Commissarien nur nach gepflogener Untersuchung das Kreuz austheilen und gleich einen Eid aufnehmen. 44.) Dazu soll der Papst sich mit den italienischen Fürsten und Republiken verstehen und eine Flotte ausrüsten. Der Kaiser soll den Papst bereden, selbst mitzuziehen. 45.) Kaiser und Legat sollen die übrigen Mächte einladen zur Theilnahme. 46.) Eine Gesandtschaft vom Papste und vom Kaiser soll den König von Frankreich und den Herzog von Burgund zu vereinigen und für den Türkenkrieg zu gewinnen suchen. 47.) Auch der König von Dänemark soll eingeladen werden, durch seine hier anwesende Bothschaft. 48.) Auch der König von Ungarn soll von hier aus ersucht werden, auch der Kaiser und Legat wollen zu gewisser Zeit in Wien eintreffen, und der König zu Presburg, um zu unterhandeln in Betreff des Zuges und der Anstalten dazu. 56.) Insbesondere soll der König von Ungarn einige feste Plätze gegen die Türken dem deutschen Reichsheere einräumen, zur Besetzung und zum Gehorsam, bis auf die Renten, die dem König bleiben. 58.) Bothschaft nach Pohlen schicken und mit demselben König unterhandeln wegen Theilnahme, und Briefe darüber aufsetzen. 60.) Auch Böhmen mit Zugehör soll in den Anschlag kommen, als ein Churfürstenthum. 51.) Und desshalb Ruhe und Frieden vermitteln und einen Tag zu Wien veranstalten. 62.) Der ritterliche Orden (deutscher Orden) soll eingeladen werden. 63.) Jeder Edelmann. 64.) In Betreff der Münze in Ungarn soll eine Uebereinkunft getroffen werden, damit das Heer in Betreff derselben in keine Ungelegenheiten komme. 65.) Prozessionen und Fasttäge alle Wochen halten lassen durch die Diöcesanen und Anzahl Paternoster. 66.) Wer nicht fastet oder bethet und mit der Prozession zieht, soll wöchentlich 3 Pfen. in den Stock legen, oder in der nächsten Woche das Doppelte vom Fasten und Bethen leisten, unter Strafe des Bannes.Vermerckt, wie man Geld wider die Türken zu Förderung dess obgemelten Zugs überkommen möchte. Alle Geistlichen, die im obigen Anschlag nicht begriffen sind, sollen durch die 3 Jahre alljährlich beysteuern, wie man es näher bestimmen wird. Dazu sollen Collectores bestimmt werden. Item ein Theil von dem Ablassgeld soll zur Vorbereitung verwendet werden. Auch die Juden sollen zu einer Beysteuer die drey Jahre hindurch verhalten werden. Auch auf die 4 Bettelorden "ihr jedem auffsetzen ein anzahl leuthe."(Pag. 70 stehen darüber nähere Bestimmungen:)Descriptio et Institutio collectae Turcicae indicendae, in comitiis Augustanis 1474 (Galt schon für 1471.)

"- de eorum censuum, reddituum, gultarum et fructuum singulis centenis, decem conferant, ita ut ex singulis milibus florenorum unus armatus eques, vel duo idonei pedites, per annum adversus Turcas militaturi, conscribantur."und Andere, die keine Zinsen und Gülten haben, sollen auch beysteuern:

"ita ut in singulis viginti quinque florenis, aut bonis tali pretio circiter taxatis, unus florenus subsidiis Turcicis destinetur: sicut de bonis mille florenorum ad unum equitem, aut duos pedites comparandos praedictum est ..."Die Handwerker sollen "minimum quartam partem floreni Rhenani zahlen" - "de servorum autem, quos alit, quolibet triginta duo numi indicantur."

"Quod ad operarios attinet stipe diurna et quotidiana victitantes, quilibet eorum per annum octodecim numos, eo loco usitatos, teneatur pendere. - Servi servaeque de mercede sua annua contribuant, de unoquoque nempe floreno duos nummos ..."Collectatio Ecclesiasticorum.De apparatu huius expeditionis. (Eigentlich die Errichtung von Commissarien.)Item p. 216. Der ehrbaren stätt sendebotten guetduncken darauff. Einige Einwendungen, z. B. den Zug im Winter u. s. w.

Überlieferung/Literatur

Kulpis, Doc. p. 205-216. Goldast, R. Satz. I. 187. it. 194.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 6431, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1471-00-00_3_0_13_0_0_6430_6431
(Abgerufen am 19.04.2024).