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Chmel, Regesta Friderici

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Erzbischof Adolph von Mainz verschreibt sich gegen K. Friedrich, der ihm die Verwesung der Reichskanzley und die Besitzung des Kammergerichts nebst Beziehung der Nutzerträgnisse davon überlassen hat, ihm davon jährlich 10000 Gulden zu zahlen.

Überlieferung/Literatur

Geh. H.-Archiv.

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 6040, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1470-05-31_1_0_13_0_0_6039_6040
(Abgerufen am 18.04.2024).