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Chmel, Regesta Friderici

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K. Friedrich verbiethet, dass kein Bürger der Städte Krems und Stain sein Haus öde lasse oder ungestiftet und von dannen ziehe, widrigenfalls diese Häuser zum Besten der Städte verkauft werden sollen.

Überlieferung/Literatur

Rauch, Scriptt. III. 384.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 5478, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1468-09-20_2_0_13_0_0_5477_5478
(Abgerufen am 20.04.2024).