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Chmel, Regesta Friderici

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bestätigt demselben Klerus insbesondere das Privilegium, dass Niemand aus demselben für die Schulden eines Erzbischofs von Mainz angegriffen, verhaftet oder gepfändet werden könne. Mit Ernennung von Schirmern. Pön 100 Mark Goldes.

Überlieferung/Literatur

Q. 72.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 4775, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-12-01_2_0_13_0_0_4774_4775
(Abgerufen am 24.04.2024).