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Chmel, Regesta Friderici

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befiehlt unter Verlust aller Privilegien und Gerechtsame und einer Pön von 50 Mark Goldes dem Sigmund von Senssheim und den Schöffen von Schainfeldt, welche, trotz des gegen sie erlassenen Urtheils, fortfuhren, die Nürnberger Bürger und ihr gut gerichtlich zu verfolgen, davon ganz abzulassen und jede fernere Procedur einzustellen.

" Dan ob den genanten von Nürmberg und den ihren darwider von euch oder andern von eurentwegen beschedigung zugezogen wurde, so wollen wir das nun als ein raublich geschicht und frevel auf euer verachtung und ungehorsamb wider euch strenglicher rechten verfahren, procedirn und ergehen lassen, als sich gebürt ..."

Überlieferung/Literatur

Kulpis, doc. p. 289. Lünig, R. A. XIV. 137.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

Chmel n. 4487, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1466-05-20_1_0_13_0_0_4486_4487
(Abgerufen am 29.03.2024).